Qualitätsmanagement
AZAV
Jedes Unternehmen, das – im Rahmen des SGB III – Leistungen für die Bundesagentur für Arbeit oder die örtlichen Job Center erbringt oder zukünftig erbringen will, benötigt eine Zulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Die Trägerzertifizierung im Geltungsbereich der AZAV Berufliche Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung bezieht sich auf die GFBM. Die letzte Rezertifizierung erfolgte im März 2026.
