Qualitätsmanagement

AZAV

Jedes Unternehmen, das – im Rahmen des SGB III – Leistungen für die Bundesagentur für Arbeit oder die örtlichen Job Center erbringt oder zukünftig erbringen will, benötigt eine Zulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Die Trägerzertifizierung im Geltungsbereich der AZAV Berufliche Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung bezieht sich auf die GFBM. Die letzte Rezertifizierung erfolgte im März 2026.

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