Fach­spra­chen­prü­fung Pfle­ge B2

Sie sind eine Fach­kraft mit einem aus­län­di­schen Berufs­ab­schluss im Bereich Pfle­ge, Kran­ken­pfle­ge oder Alten­pfle­ge und möch­ten Ihren Abschluss in Deutsch­land aner­ken­nen las­sen? Dann benö­ti­gen Sie einen Nach­weis ent­spre­chen­der fach­sprach­li­cher Kennt­nis­se. Die­sen Nach­weis bekom­men Sie durch ein erfolg­rei­ches Able­gen der Fach­sprach­prü­fung Pfle­ge B2.

Die nächs­ten Prüfungstermine:
  • 06.04.2024
  • 04.05.2024
  • 01.06.2024

Auf Nach­fra­ge kön­nen auch Sam­mel­ter­mi­ne für Kran­ken­häu­ser bzw. Pfle­ge­ein­rich­tun­gen ange­bo­ten wer­den (bei min­des­tens 5 Prüfungskandidat:innen).

Mit dem Eck­punk­te­pa­pier zur Über­prü­fung der für die Berufs­aus­übung erfor­der­li­chen Deutsch­kennt­nis­se in den Gesund­heits­fach­be­ru­fen, das im Juni 2019 beschlos­sen wur­de, legt die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz die im Kon­text der Aner­ken­nung aus­län­di­scher Berufs­ab­schlüs­se erfor­der­li­chen Sprach­kennt­nis­se in den jewei­li­gen Gesund­heits­fach­be­ru­fen ent­spre­chend dem Gemein­sa­men Euro­päi­schen Refe­renz­rah­men für Spra­chen fest.

Dar­über hin­aus wer­den mit dem Papier Vor­ga­ben gemacht, wie die für die Berufs­aus­übung beschrie­be­nen not­wen­di­gen deut­schen Sprach­kennt­nis­se nach­ge­wie­sen wer­den kön­nen. Soll­ten die beschrie­be­nen Kri­te­ri­en zum Nach­weis nicht erfüllt sein, soll eine Beschei­ni­gung über einen erfolg­reich abge­leg­ten Sprach­test, der nicht län­ger als drei Jah­re zurück­lie­gen darf, vor­ge­legt werden.

Das Nord­deut­sche Zen­trum zur Wei­ter­ent­wick­lung der Pfle­ge (NDZ) beauf­trag­te die pas­sa­ge gGmbH (Ham­burg) ein Prü­fungs­for­mat zur Über­prü­fung des Hör­ver­ste­hens sowie der münd­li­chen und schrift­li­chen Aus­drucks­fä­hig­keit zu ent­wi­ckeln. Die 10 ent­wi­ckel­ten Sze­na­ri­en wur­den anhand von 27 Pro­ban­den, wel­che sich im Aner­ken­nungs­pro­zess zur Pfle­ge­fach­kraft in den NDZ-Län­dern befan­den, erprobt und test­wis­sen­schaft­lich ausgewertet.

Die Fach­spra­chen­prü­fung Pfle­ge B2 bezieht sich aus­schließ­lich auf das Berufs­feld Pfle­ge. Sie besteht aus zwei münd­li­chen Tei­len und einem schrift­li­chen Teil. Hier­bei geht es um die Über­prü­fung des Hör­ver­ste­hens sowie der münd­li­chen und schrift­li­chen Aus­drucks­fä­hig­keit auf der Niveau­stu­fe B2. Es wird kein pfle­ge­ri­sches Fach­wis­sen geprüft.

Bei der Fach­spra­chen­prü­fung han­delt es sich um eine sze­na­rio­ba­sier­te Ein­zel­prü­fung. Sie dau­ert ins­ge­samt 60 Minu­ten und besteht aus fol­gen­den drei Teilen:

  • ein simu­lier­tes Berufs­an­ge­hö­ri­ger-Pati­en­ten-Gespräch (20 Minuten)
  • ein simu­lier­tes Gespräch mit einem Ange­hö­ri­gen der­sel­ben oder einer ande­ren Berufs­grup­pe aus dem Gesund­heits­be­reich (20 Minuten)
  • das Anfer­ti­gen eines in der jewei­li­gen Berufs­aus­übung übli­cher­wei­se vor­kom­men­den Schrift­stücks (20 Minuten)

Spre­chen Sie mit Patient:innen und Kolleg:innen. Außer­dem kön­nen Sie trai­nie­ren, Tex­te zur Pla­nung und Doku­men­ta­ti­on von Pfle­ge­pro­zes­sen zu schreiben.

Zur Vor­be­rei­tung auf die Fach­sprach­prü­fung Pfle­ge B2 kön­nen Sie auch an einem vom Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge geför­der­ten Berufs­sprach­kurs Gesund­heits­fach­be­ru­fe teil­neh­men. Die GFBM als vom BAMF zuge­las­se­ner Trä­ger für Berufs­sprach­kur­se führt regel­mä­ßig Kur­se zur berufs­sprach­li­chen Vor­be­rei­tung B2 im Kon­text der Aner­ken­nung von beruf­li­chen Abschlüs­sen durch.

Eine Mus­ter­prü­fung fin­den Sie hier 

Kon­tak­tie­ren Sie uns und infor­mie­ren Sie sich über die nächs­ten Ter­mi­ne und den Anmeldevorgang.

Die Gebühr beträgt 350,-€ pro Prü­fungs­ver­such und muss vor der Prü­fung an die Insti­tu­ti­on über­wie­sen werden.

Wenn Sie an einem vom BAMF geför­der­ten Berufs­sprach­kurs Gesund­heits­fach­be­ru­fe (B2) zur Vor­be­rei­tung teil­neh­men, wird die Gebühr vom BAMF erstattet.

Soll­ten Sie nach erfolg­rei­cher Anmel­dung kurz­fris­tig absa­gen müs­sen oder nicht zur Prü­fung erschei­nen, erhe­ben wir eine Aus­fall­ge­bühr, die wie folgt gestaf­felt ist:

  • Absa­ge kurz vor der Prü­fung mit Ein­rei­chen eines ärzt­li­chen Attests – Ein­be­halt der Gebühr für Prü­fen­de und Ver­wal­tung 150.-€
  • Absa­ge bis 10 Tage vor der Prü­fung — Ein­be­halt 50.-€ Verwaltungsgebühr
  • Absa­ge weni­ger als 10 Tage vor­her ohne Attest — 250.-€
  • Nicht­er­schei­nen – kei­ner­lei Rückerstattung

Die Prü­fungs­kom­mis­si­on, bestehend aus zwei Prüfer:innen, bewer­tet anhand der Bewer­tungs­kri­te­ri­en die bei­den münd­li­chen Tei­le sowie den schrift­li­chen Teil der Prü­fung. Ins­ge­samt kön­nen je Prü­fungs­teil in 6 Berei­chen 30 Punk­te erreicht wer­den. Ins­ge­samt liegt die Höchst­punkt­zahl also bei 90. Die Prü­fung ist bestan­den, wenn min­des­tens 60 % erreicht sind.

Neben der Auf­ga­ben­er­fül­lung spie­len auch Inter­ak­ti­on, Kor­rekt­heit, Aus­spra­che und Wort­schatz eine Rol­le bei der Bewer­tung. Das Fach­wis­sen wird nicht geprüft.

Das Ergeb­nis der Prü­fung wird Ihnen inner­halb von 10 Werk­ta­gen über­mit­telt. Bei bestan­de­ner Prü­fung erhal­ten Sie von der Prü­fungs­in­sti­tu­ti­on ein ent­spre­chen­des Zer­ti­fi­kat über den erfolg­rei­chen Abschluss der Fach­spra­chen­prü­fung Pfle­ge B2.

Soll­ten Sie die Prü­fung nicht bestehen, wer­den Sie inner­halb von 10 Werk­ta­gen dar­über informiert.

Die Fach­spra­chen­prü­fung kann belie­big oft wie­der­holt wer­den. Die Prü­fung kann nur als Gan­zes wie­der­holt wer­den. Jedoch muss die Prü­fungs­ge­bühr für jeden Ver­such kom­plett ent­rich­tet werden.

Prüfungsort

Bildungszentrum Schöneberg
Hauptstraße 65
12159 Berlin

Anmeldung:

Bildungszentrum Tempelhof
Ringbahnstraße 32-34
12099 Berlin
Tel. 030-755 144 129
sprachberatung-tempelhof@gfbm.de

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