Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Mit unseren professionellen Coachings können Sie ihre Job-Chancen erheblich verbessern. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Sie unsere Angebote kostenlos nutzen. Wie das genau funktioniert, erklären wir Ihnen hier.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Dokument, das von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt wird. Mit dem Gutschein wird versichert, dass die Kosten für das von Ihnen gewählte Coaching übernommen werden. Der AVGS basiert auf drei verschiedenen Säulen:
- MPAV: Maßnahmen bei einem Träger privater Arbeitsvermittler, also Vermittlung
- MAT: Maßnahmen bei einem Träger, d. h. Weiterbildung oder Fortbildungen
- MAG: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, d. h. Probearbeiten
Der AVGS kann bei zertifizierten Bildungsträgern wie der GFBM eingelöst werden. Eine Übersicht über unsere AVGS-Maßnahmen finden Sie hier.
Wenn Sie eine passende Maßnahme gefunden haben, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Dafür sind folgende Schritte notwendig:
- Kontaktieren Sie uns. Wenn eine Teilnahme möglich ist, erhalten Sie eine Bestätigung.
- Danach kontaktieren Sie oder wir Ihr Jobcenter bzw. ihre Agentur für Arbeit. Dort wird geprüft, ob die Weiterbildung ihnen beruflich weiterhilft und ob die Bedingungen für einen AVGS erfüllt werden. Danach erhalten Sie, wenn Ihr/e Sachbearbeiter/in es für sinnvoll hält, den Gutschein.
- Mit dem AVGS kommen Sie zu uns. Gemeinsam mit Ihnen müssen wir einige Formulare des Gutscheins ausfüllen und an das Jobcenter zurückschicken. Danach erhalten wir in der Regel einen Bewilligungsbescheid des Jobcenters und können dann mit dem Einzelcoaching beginnen.
Um einen AVGS zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Es muss Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen
- Sie müssen in den vergangenen drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitslos gewesen sein
- Sie wurden noch nicht anderweitig vermittelt
Unter Umständen können Sie auch dann einen AVGS beantragen, wenn Sie diese Kriterien nicht erfüllen. Zum Bespiel dann, wenn Sie zwar noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber bereits eine Kündigung ausgestellt wurde.
Haben Sie noch weitere Fragen zu AVGS? Wissen Sie nicht genau, welches Coaching zu Ihnen passt? Wir helfen ihnen gerne weiter!
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