Qualitätsmanagement
AZAV
Jedes Unternehmen, das – im Rahmen des SGB III – Leistungen für die Bundesagentur für Arbeit oder die örtlichen Job Center erbringt oder zukünftig erbringen will, benötigt eine Zulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Die Trägerzertifizierung im Geltungsbereich der AZAV Berufliche Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung bezieht sich auf die GFBM. Die letzte Rezertifizierung erfolgte im Februar 2024.
DIN EN ISO 9001:2015
Seit März 2018 ist die GFBM nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Die letzte Rezertifizierung erfolgte im Februar 2024.