Um sicher­zu­stel­len, dass das Unter­neh­men sei­nen eige­nen Mit­ar­bei­ter­nach­wuchs kom­pe­tent aus­bil­den kann, auch wenn nicht alle Aus­bil­dungs­in­hal­te intern abge­deckt wer­den kön­nen, bie­tet sich die Mög­lich­keit einer Ver­bund­aus­bil­dung an. Die Ver­bund­aus­bil­dung ermög­licht es, Aus­zu­bil­den­de und Stu­den­ten in Koope­ra­ti­on mit Part­nern aus­zu­bil­den, die über spe­zi­fi­sches Fach­wis­sen und Res­sour­cen ver­fü­gen, um die feh­len­den Inhal­te abzudecken.

Im Rah­men einer Ver­bund­aus­bil­dung kön­nen Unter­neh­men mit Koope­ra­ti­ons­part­nern zusam­men­ar­bei­ten, um ein umfas­sen­des Aus­bil­dungs­pro­gramm anzu­bie­ten. Dies hat den Vor­teil, dass die Aus­zu­bil­den­den von ver­schie­de­nen Exper­ten und Fach­be­rei­chen ler­nen kön­nen, was ihre Aus­bil­dung brei­ter und viel­sei­ti­ger gestal­tet. Dabei kön­nen die Koope­ra­ti­ons­part­ner ent­spre­chend ihrem Bedarf und ihren Kom­pe­tenz­an­for­de­run­gen Aus­zu­bil­den­de und Stu­den­ten ein­stel­len und in ihre Aus­bil­dungs­pro­gram­me integrieren.

Ab 1. Okto­ber 2023 star­ten wir die Ver­bund­aus­bil­dung in fol­gen­den Berufen:

Die Aus­bil­dung dau­ert in der Regel 36 Mona­te und wird im Ver­bund mit dem Bil­dungs­trä­ger (GFBM), der zustän­di­gen Berufs­schu­le und einem aus­bil­dungs­be­rech­tig­ten Betrieb durch­ge­führt. Die Regu­lä­re Zwi­schen- und Abschluss­prü­fung wird von den Prü­fen­den Kammern/Innungen abgenommen.

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