Mit der Erklärung von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, das Jahr 2019 zum Jahr der Berufsbildung zu ernennen, rückt auch der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) besonders in den Fokus. Schließlich ermöglicht dieser eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten, um beruflich (wieder) Fuß zu fassen. Sei es berufliche Kenntnisse neu zu erwerben oder Coachingangebote zum (Wieder-)Einstieg in den Beruf zu nutzen.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter, um Arbeits- und Ausbildungssuchende bei der beruflichen Eingliederung zu unterstützen und muss von der jeweiligen Institution ausgestellt werden.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) lässt sich bei der GFBM zum Beispiel für verschiedene Coachings nutzen, die das Ziel haben an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen:
- Bewerbungscoaching — 12 Stunden – Einzelmaßnahme
- Perspektivcoaching — 36 Stunden — Einzelmaßnahme
- Individuelles Coaching — 48 Stunden – Einzelmaßnahme
Aber auch für bereits Erwerbtätige gibt es ein Coachingangebot, wenn diese für den noch frischen (Wieder-) Einstieg noch Unterstützung benötigen oder eventuell von Arbeitslosigkeit bedroht sind, um somit die Beschäftigungsaufnahme zu stabilisieren:
Somit lässt sich der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) flexibel und vor allem individuell einsetzen, um das Jahr der Berufsbildung hoffentlich für viele Menschen zum Jahr des persönlichen (Wieder-) Einstiegs in den Beruf werden zu lassen.
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